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Teilnahmebedingungen

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Veranstalter:in

  1. Das Gewinnspiel wird von der Messe Wieselburg GmbH, A-3250 Wieselburg, Volksfestplatz 3, info@messewieselburg.at im Zuge der LAND FORST JAGD Messe 2026 durchgeführt. Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen wie unter folgendem Link verlautbart: www.messewieselburg.at/datenschutz 
  2. Bei Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen werden, die von der Teilnehmer:in gemachten Angaben zur Person erfasst und bis zur vollständigen Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert.
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Teilnahme

  1. Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie das Gewinnlos vollständig ausgefüllt - bis zum 31. Mai 2026 um 14:30 Uhr - in die Gewinnbox in der Festhalle 10 einwirft.
  2. Der/Die Teilnehmer:in ist für die Richtigkeit, insbesondere der E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich.
  3. Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
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Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Beim Gewinnspiel der Messe Wieselburg GmbH kann jede natürliche Person mitmachen, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen unter 18 Jahren benötigen die Unterschrift der Erziehungsberechtigten auf dem Gewinnlos. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter:innen der Messe Wieselburg GmbH.
  2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Messe Wieselburg GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
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Durchführung und Abwicklung

  1. Die ausgeschriebenen Preise werden öffentlich am Sonntag, dem 31. Mai 2026 um 15:00 Uhr in der Halle 10, ausgelost. Die Gewinner:innen werden bei der Ziehung verlautbart. Eine Anwesenheit zum Erhalt des Gewinnes ist nicht erforderlich. Sollten die Gewinner:innen nicht vor Ort sein, werden sie über den Gewinn per E-Mail, postalisch oder telefonisch benachrichtigt.
  2. Die Gewinner:innen erklären sich damit einverstanden, dass ihre Namen und gegebenenfalls Fotos und Videos in (Print) Medien, Social Media, Website, etc. veröffentlicht werden.
  3. Meldet sich der/die Gewinner:in nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein/e neue/r Gewinner:in ermittelt. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person der/die Gewinner:in liegt, erfolgen kann.
  4. Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
  5. Jegliche mit Inanspruchnahme des Gewinnes entstehenden (Neben-)Kosten (z.B. Abhol- oder Anreisekosten etc.) werden nicht von der Messe Wieselburg GmbH übernommen.
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Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt.
  3. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.